Was ist eigentlich Qualitätswein?

Wein in seiner einfachsten Form lässt sich problemlos herstellen, wenn erst einmal die Trauben reif, gepflückt und gelagert werden. Eigentlich ist es viel schwieriger zu verhindern, dass daraus Wein wird, denn das besorgt die Natur ganz von alleine. Der Fruchtzucker im Saft der Trauben verbindet sich mit Hefebakterien der Umgebungsluft und es setzt ein Gärungsprozess ein, der sich solange fortsetzt, bis der Fruchtzucker von den Hefebakterien in Alkohol gewandelt wurde.

Natürlich ergibt das keinen Qualitätswein, sondern ein Zufallsprodukt, dessen Aroma und Geschmack von eventuell trinkbar bis zu „Essig“ reicht.

Winzer sind hingegen bemüht, aus den Trauben ihrer Rebstöcke einen Wein zu keltern, der ihren eigenen Vorstellungen von einem guten Wein und den ihrer Kunden entspricht. Damit es da zu keinem Wirrwarr kommt und sich jeder Winzer seine eigenen Regeln erdenkt, was denn ein guter Wein beziehungsweise Qualitätswein ist, wurden in der Geschichte des Weinanbaus schon sehr früh Regeln und Gesetze erlassen. Das älteste bekannte Weinrecht stammt aus dem antiken Babylon und wurde vor rund 3600 Jahren erlassen. Auf dem Gebiet des heutigen Deutschland erließ der Merowingerkönig Chlodwig I die ersten Gesetze bezüglich Weinanbau und Handel etwa um das Jahr 490 herum.

Die EWG vereinheitlichte das Weinrecht europaweit

Bis in das Jahr 1971 besaß jeder Staat in der damaligen, schon bestehenden, Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ein eigenes Weinrecht. Dies wurde 1971 vereinheitlicht und dabei auch die Kriterien für Qualitätswein erstmals festgelegt. Dabei wurden jedoch regionale Besonderheiten der einzelnen Staaten berücksichtigt. Grundsätzlich unterliegen Weine, die sich als Qualitätsweine bezeichnen und diesen Begriff im Etikett führen wollen, einer staatlichen Prüfung. Dies gilt europaweit. Die Umsetzung der Prüfung obliegt in Deutschland der jeweiligen Landesbehörde der Bundesländer.

Welche Kriterien sind die Voraussetzung für einen Qualitätswein?

  1. Zuerst einmal müssen die Trauben für den Wein aus einem der 13 ausgewiesenen Qualitätsweinbaugebiete in Deutschland stammen.

  2. Die Trauben müssen ein bestimmtes Mindest-Mostgewicht besitzen

  3. Die Richtlinien für die jeweilige Rebsorte, deren Anbau, Ausbau und Lese müssen eingehalten werden.

Sind diese drei Punkte erfüllt, erfolgt bei der für die Prüfung zuständigen Landesbehörde eine Analyse zu bestimmten Inhaltsstoffen und deren Höchst- oder Mindestwerte. Dann erfolgt eine sensorische Prüfung auf Geruch, Geschmack, Farbe und Klarheit.

Erfüllt der zur Prüfung eingereichte Wein alle Kriterien, erhält er eine amtliche Prüfungsnummer und darf dann die Bezeichnung Qualitätswein tragen. Noch eine Stufe höher steht der „Prädikatswein“. Entsprechend sind für Prädikatsweine die Anforderungen noch strenger als für Qualitätsweine. So muss der Bereich, aus dem die Trauben stammen, noch viel genauer eingegrenzt sein als beim Qualitätswein.

Oktober 2023




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